Energie
Erfahrungen
Erkenntnisse
Sicherheit und Qualität
Ganz gleich, ob bei der Heizölbelieferung oder an der Tankstelle, immer geht es um zufriedene Kunden, vertrauensvolle Zusammenarbeit, zuverlässiges und verantwortungsvolles Handeln.
Wenn beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen etwas schiefläuft, geraten nicht nur Menschen und Umwelt in Gefahr. Es steht auch immer das Image des Unternehmens auf dem Spiel. Durch vorausschauendes, sachkundiges Arbeiten können zudem unnötige Kosten und Störungen in den Betriebsabläufen vermieden werden.
Was muss ich beachten? Wie kann ich mich absichern? Wo bekomme ich Unterstützung? Welche Vorschriften gelten? Genau zu diesen und weiteren Fragen, die in der täglichen Arbeit der mittelständischen Energiehändler immer wieder eine Rolle spielen, liefern die folgenden Texte Antworten.
Acht Branchenfachleute geben praktische Tipps, berichten aus ihrer jahrzehntelangen Berufserfahrung, bieten Einblicke in rechtliche Grundlagen und empfehlen sich als Partner für weitere Informationen und Beratungen.
Nutzen Sie E hoch 3 , um sich Anregungen zu holen, das eigene Vorgehen zu hinterfragen oder um einfach mal wieder gemeinsam zu besprechen, ob alle in Ihrem Team auf dem neusten Wissensstand sind und sich auch konsequent danach richten. Denn die kleine Textsammlung ist sowohl für die Chefs als auch für die Beschäftigten gedacht.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine interessante Lektüre und allzeit gute Geschäfte!
Die Autoren
01
Die Pflichten des Tankwagenfahrers
Der Tankwagenfahrer ist in erster Linie dafür ausgebildet, wassergefährdende Stoffe von A nach B zu bringen. Zu seinen Aufgaben gehört aber ebenso die Befüllung von Verbrauchertankanlagen.
Dafür ist er aber nur in geringem Maße geschult, woraus sich in der Praxis zuweilen Probleme ergeben können. Um hier gegenzusteuern, empfiehlt sich die unternehmensinterne Weiterbildung mit jährlicher Auffrischung der Fahrerpflichten.
02
Sicherer Schutz und schnelle Hilfe bei Schadensfällen
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Mandanten gegenüber den Versicherern. Er agiert wirtschaftlich unabhängig von der Risikoaufnahme bis zur Schadenregulierung.
Im Idealfall greift er auf spezialisierte Netzwerke zurück, um die richtige Auswahl an Sachverständigen und Gutachtern einzuschalten. Darüber hinaus haftet der Makler bei Beratungsfehlern gegenüber seinen Mandanten.
03
Kennen Sie einen Partner im Wärmemarkt, der dem Heizöl zu 100 Prozent verpflichtet ist?
Einige Mineralölhändler sind längst zum Energiehändler geworden und haben sich neue Geschäftschancen abseits des Heizölkunden erschlossen. Viele Heizungsbauer verkaufen Wärmepumpen oder Anlagen für Pellets, anstatt sich an der Ertüchtigung des Ölbrenners in Richtung einer Hybridheizung zu beteiligen. Trotzdem wird der einzige noch verbliebene echte Partner für den Erhalt der bestehenden Ölheizungen vom Mineralölhändler gerne ignoriert.
04
Schutz der Verbraucher, Vermeidung von Schadensfällen, Imageverbesserung des Handels
Publikationen von einzelnen Fällen von Manipulationen an Tankfahrzeugen haben seit jeher dazu beigetragen, dass das Image – speziell der Heizöllieferanten – stets in ein negatives Licht gerückt wurde.
Aber nicht nur das, sondern auch ein fehlerhaftes Verhalten des Lieferanten bei der Abgabe von Heizöl am Kundentank war Ursache dafür, dass das Ansehen der Branche immer wieder negativ beeinflusst wurde.
05
Aus der Praxis des Sachverständigen
Im Auftrag von Versicherungen und Gerichten beurteilen Sachverständige Ölschäden sowie deren Ursachen. Häufig wären viele dieser Schäden und die daraus folglich entstanden Kosten leicht zu vermeiden gewesen.
Seit dem 1. August 2017 gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die AwSV verweist auf die technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
06
Da an einer Tankstelle entzündliche Stoffe wie Benzin gelagert und abgegeben werden, ist es die Pflicht des Betreibers die Dichtheit der Anlage, die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen und den umfassenden Explosionsschutz zu gewährleisten. Dazu muss ein ganzheitliches und auf die Anlage abgestimmtes Explosionsschutzkonzept erstellt werden.
Ausgehend von der Ermittlung der Explosionsgefährdungen ist ein System von Schutzmaßnahmen zu erarbeiten: